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Endgültige Version der Förderrichtlinien (Applicants Guidelines) für die ersten Maßnahmen Nationalen Plan für Ländliche Entwicklung (NRDP) 2014-2020 veröffentlicht

Die Zahlstelle  des NRDP The Agency for Funding Rural Investment (AFIR) Die Zahlstelle  des NRDP “The Agency for Funding Rural Investment (AFIR)” hat die Einreichfrist für die Sub-Maßnahmen 4.1 und 6.1. im Zeitraum 25. März bis 30. Oktober 2015 auf der Internetseite des Ministerium veröffentlicht (Internet-Link hier).

Weiters hat die Zahlstelle (AFIR) die Einreichfrist für die Sub-Maßnahmen 19.1 für den Zeitraum 25. März bis 8. Mai 2015 bekanntgegeben (Internet-Link hier).

Die Förderrichtlinien einschließlich der Anhänge sind in der endgültigen Version ebenfalls auf der Internetseite der Zahlstelle (AFIR) für folgende Sub-Maßnahmen veröffentlicht:

– Sub-Maßnahme 4.1 „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“
– Sub-Maßnahme 6.1 „Förderung von jungen Landwirten“
– Sub-Maßnahme 19.1 „Förderung für die Ausarbeitung von lokalen ländlichen Entwicklungsstrategien (LEADER)“

Contact us to the extent that for your future investments you intend to submit projects to benefit from EU funding under this sub-measures.

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