Die Zahlstelle des NRDP The Agency for Funding Rural Investment (AFIR) Die Zahlstelle des NRDP “The Agency for Funding Rural Investment (AFIR)” hat die Einreichfrist für die Sub-Maßnahmen 4.1 und 6.1. im Zeitraum 25. März bis 30. Oktober 2015 auf der Internetseite des Ministerium veröffentlicht (Internet-Link hier).
Weiters hat die Zahlstelle (AFIR) die Einreichfrist für die Sub-Maßnahmen 19.1 für den Zeitraum 25. März bis 8. Mai 2015 bekanntgegeben (Internet-Link hier).
Die Förderrichtlinien einschließlich der Anhänge sind in der endgültigen Version ebenfalls auf der Internetseite der Zahlstelle (AFIR) für folgende Sub-Maßnahmen veröffentlicht:
– Sub-Maßnahme 4.1 „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“
– Sub-Maßnahme 6.1 „Förderung von jungen Landwirten“
– Sub-Maßnahme 19.1 „Förderung für die Ausarbeitung von lokalen ländlichen Entwicklungsstrategien (LEADER)“
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